Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Arbeitsschutzes. Unternehmen müssen psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen, bewerten und daraus geeignete Maßnahmen ableiten. 2026 gewinnt das Thema zusätzlich an Bedeutung, weil die Aufsichtsbehörden psychische Belastungen verstärkt in den Fokus ihrer Kontrollen rücken.
Für viele HR-Verantwortliche stellt sich deshalb nicht mehr die Frage, ob sie sich mit dem Thema beschäftigen sollten, sondern wie sie die Anforderungen effizient und praxisnah umsetzen können.