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02.06.2026

Verzögerte Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

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Verzögerte Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

Deutschland verpasst die EU-Frist – die Anforderungen bleiben

Am 7. Juni 2026 endet die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970). Deutschland wird diese Frist jedoch voraussichtlich nicht einhalten. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums sind weitere Abstimmungen erforderlich. Das Inkrafttreten eines deutschen Umsetzungsgesetzes wird nun für Anfang 2027 erwartet. Berichtspflichten und Auskunftsansprüche sollen erstmals ab Juni 2028 greifen.

Für Unternehmen bedeutet das jedoch keineswegs Entwarnung. Die europäische Richtlinie ist beschlossen, die Umsetzung lediglich verschoben. Wer die zusätzliche Zeit nicht nutzt, riskiert später erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand.

Mehr als Equal Pay: Ein Paradigmenwechsel bei Vergütungssystemen

Die Entgelttransparenzrichtlinie verfolgt das Ziel, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ wirksamer durchzusetzen und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede abzubauen. Dabei geht sie deutlich über das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz hinaus.

Künftig müssen Unternehmen ihre Vergütungsstrukturen wesentlich transparenter gestalten und objektiv begründen können.

 

Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  • Transparenz über Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen bereits im Bewerbungsprozess
  • Verbot von Fragen nach dem bisherigen Gehalt von Bewerberinnen und Bewerbern
  • Auskunftsansprüche zu individuellen und durchschnittlichen Vergütungen vergleichbarer Tätigkeiten
  • Offenlegung der Kriterien für Entgeltfestlegung und Gehaltsentwicklung
  • Regelmäßige Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle in Unternehmen ab 100 Beschäftigten
  • Neue Berichtspflichten für Unternehmen

 

Besonders relevant sind die neuen Berichtspflichten. Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig Daten zum Gender Pay Gap veröffentlichen. Die Meldepflichten werden abhängig von der Unternehmensgröße schrittweise eingeführt.

Noch wichtiger: Wird ein geschlechtsspezifischer Entgeltunterschied von mindestens fünf Prozent festgestellt und lässt sich dieser nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien erklären, müssen Unternehmen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen eine Entgeltbewertung durchführen und Maßnahmen zur Beseitigung der Unterschiede entwickeln.

Die eigentliche Herausforderung liegt in den Daten

Viele Organisationen unterschätzen den Umfang der erforderlichen Vorarbeiten. Die Richtlinie verlangt nicht nur Transparenz, sondern belastbare Nachweise.

 

Unternehmen müssen künftig u. a. beantworten können:

  • Welche Kriterien bestimmen die Vergütung einzelner Positionen?
  • Welche Tätigkeiten gelten als gleichwertig?
  • Wie entwickeln sich Gehälter innerhalb vergleichbarer Beschäftigtengruppen?
  • Gibt es systematische Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern?

 

Für viele Unternehmen bedeutet dies, bestehende Stellenbewertungen, Vergütungsmodelle und HR-Datenstrukturen grundlegend zu überprüfen.

Unternehmen sollten trotzdem jetzt handeln

Auch wenn die nationale Umsetzung später erfolgt als geplant, sollten Unternehmen die Zeit aktiv nutzen. Die Anforderungen der Richtlinie stehen bereits fest, selbst wenn einzelne nationale Details noch offen sind.

 

Sinnvolle Vorbereitungsschritte sind:

  • Analyse bestehender Vergütungsstrukturen
  • Einführung nachvollziehbarer Gehaltsbänder
  • Überprüfung von Stellenbewertungen
  • Identifikation möglicher Entgeltunterschiede
  • Aufbau standardisierter Reporting-Prozesse
  • Digitalisierung relevanter HR- und Compliance-Dokumentationen
  • Transparenz braucht digitale Prozesse

 

Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ist nicht nur ein HR-Thema. Sie betrifft Governance, Compliance und Dokumentationspflichten gleichermaßen.

Unternehmen benötigen künftig transparente, revisionssichere Prozesse zur Verwaltung von Stellenprofilen, Vergütungsentscheidungen und Nachweisdokumentationen. Digitale Lösungen für Dokumentenmanagement, Compliance und HR-Prozesse können dabei helfen, den steigenden Anforderungen effizient und rechtssicher zu begegnen.

Praxisleitfaden für die Vorbereitung

Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Frage, welche konkreten Maßnahmen bereits heute sinnvoll sind und wo der größte Handlungsbedarf besteht. Einen strukturierten Überblick bietet das kostenlose Whitepaper „Entgelttransparenz 2026 – und was sie für dein Unternehmen bedeutet“.

Es zeigt, welche Anforderungen auf Unternehmen zukommen, welche HR-Bereiche besonders betroffen sind und wie sich Entgelttransparenz strategisch und organisatorisch vorbereiten lässt. Darüber hinaus beleuchtet der Leitfaden die Verbindung von Entgelttransparenz und ESG- beziehungsweise CSRD-Anforderungen und liefert konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.

Fazit

Die Verschiebung der deutschen Umsetzung verschafft Unternehmen etwas Zeit – mehr aber auch nicht. Die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie stehen fest und werden die Gestaltung von Vergütungssystemen nachhaltig verändern.

Wer bereits heute Transparenz schafft, Datenstrukturen überprüft und digitale Prozesse etabliert, wird die kommenden gesetzlichen Anforderungen deutlich leichter erfüllen als Unternehmen, die erst mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes reagieren.

FAQ zur Verzögerung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die EU-Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie ursprünglich bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Deutschland wird diese Frist voraussichtlich nicht einhalten. Derzeit wird mit einem deutschen Umsetzungsgesetz Anfang 2027 gerechnet.

Grundsätzlich gelten einzelne Transparenzpflichten für alle Arbeitgeber. Die umfangreichen Berichtspflichten zum Gender Pay Gap betreffen jedoch insbesondere Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten.

Ja. Auch wenn die nationale Umsetzung verzögert erfolgt, stehen die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie bereits fest. Die Vorbereitung von Vergütungsstrukturen, Stellenbewertungen und Dokumentationsprozessen benötigt Zeit und sollte nicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes aufgeschoben werden.

Unternehmen müssen unter anderem nachvollziehbar dokumentieren können, wie Gehälter festgelegt werden, welche Tätigkeiten als gleichwertig gelten und ob geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede bestehen. Dafür sind belastbare HR-Daten und transparente Prozesse erforderlich.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Analyse bestehender Vergütungsstrukturen, die Einführung transparenter Gehaltsbänder, die Überprüfung von Stellenbewertungen sowie die Digitalisierung von HR- und Compliance-Prozessen. Wer frühzeitig handelt, reduziert spätere Umsetzungsrisiken erheblich.