Am 7. Juni 2026 endet die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970). Deutschland wird diese Frist jedoch voraussichtlich nicht einhalten. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums sind weitere Abstimmungen erforderlich. Das Inkrafttreten eines deutschen Umsetzungsgesetzes wird nun für Anfang 2027 erwartet. Berichtspflichten und Auskunftsansprüche sollen erstmals ab Juni 2028 greifen.
Für Unternehmen bedeutet das jedoch keineswegs Entwarnung. Die europäische Richtlinie ist beschlossen, die Umsetzung lediglich verschoben. Wer die zusätzliche Zeit nicht nutzt, riskiert später erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand.